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Wenn
sie Mitglied in unserem Verein werden möchten, können Sie hier einen Aufnahmeantrag samt der zugehörigen Einwilligungserklärung
herunterladen. Bitte schicken Sie beide Dokumente unterschrieben an die
Vereinsvorsitzende Christel Schmidt-Timmermann, Echelnteichweg 32d, 58640 Iserlohn. |
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Satzung
§1
Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht lserlohn eingetragen werden und führt den Namen ,,Heide/Hombruch-aktuell e.V." Er
hat seinen Sitz und Gerichtsstand in lserlohn.
§ 2
Vereinszweck
Zweck
des Vereins ist es, ehrenamtlich, überparteilich und
überkonfessionelle lnformationen
über Aktivitäten und Belange des Stadtteils Heide Hombruch zu
§3 Selbstlosigkeit
Der
Verein ist selbstlos tätig und nicht auf Gewinn ausgerichtet; er
verfolgt keine eigenwirtschaftlichen
Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke erwendet werden. Mitglieder
erhalten außer einer Aufwandsentschädigung keine Zuwendungen aus Mitteln
des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins
fremd sind, begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede juristische oder volljährige natürliche Person werden. Dem zustellenden schriftlichen Aufnahmeantrag muss der Vorstand innerhalb eines Monats zustimmen oder unter Angabe von Gründen widersprechen. Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Kündigung oder Ausschluss aus dem Verein.Eine Kündigung kann schriftlich zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres (Quartals) mit einer Frist von 6 Wochen gegenüber einem Vorstandsmitglied erfolgen. Bei groben Verstößen gegen den Vereinszweck bzw. vereinsschädigendem Verhalten kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes beschließen. Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge. Einzelheiten bestimmt die Mitgliederversammlung und legt die Beitragshöhe in der Geschäftsordnung fest.
§5 Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind a) die Mitgliederversammlung b) der geschäftsführende Vorstand c) der erweiterte Vorstand d)
die Kassenprüfer § 6 Mitgliederversammlung
Nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu welcher Anträge gestellt werden können und mit einer Frist von 3 Wochen schriftlich eingeladen wird. Daneben können außerordentliche Versammlungen jederzeit auf Antrag des Vorstandes einberufen werden. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehört die Wahl der Vorstandsmitglieder oder deren Abberufung, sowie die Wahl der Kassenprüfer. Ferner die Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und des Kassenprüfers und die durchzuführende Entlastung des Vorstandes. Außerdem beschließt diese Versammlung Änderungen der Satzung. Sie entscheidet auch über eine Auflösung des Vereins. Über
jede Mitgliederversammlung ist ein schriftliches Protokoll zu
fertigen, das vom jeweiligen
Schrift- und Protokollführer und dem Versammlungsleiter zu
unterzeichnen ist.
Alle Protokolle sind beim Schrift- und Protokollführer
aufzubewahren.
§ 7 Geschäftsführender Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden. Jeder dieser Amtsinhaber ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.
§ 8 Erweiterter Vorstand Der erweiterte Vorstand besteht aus a) dem Kassierer und Kassenwart b) dem Schrift- und Protokollführer c) dem Geschäftsführer d) dem beratendem Redaktionsleiter Der Vorstand (Gesamtvorstand) wird auf die Dauer von 2 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt und bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden bzw. bei dessen Abwesenheit die seines Vertreters (2. Vorsitzender) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% der Vorstandsmitglieder anwesend sind und eines dem geschäftsführenden Vorstand angehört. Über alle Vorstandssitzungen sind schriftliche Protokolle zu fertigen, die vom Protokollführer und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen sind.
§ 8a Vertretungsfälle
In
begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, dass Mitglieder des
Vorstands vertretungsweise vorübergehend die Aufgaben eines anderen
Vorstandsmitgliedes mit übernehmen (Personalunion). Ziel muss es
aber sein, eine zur Zeit nicht besetzte Position
wieder neu zu besetzen. Eine Vereinstätigkeit in Personalunion
bedarf der
§ 9 Revision Zur Rechnungsprüfung und Kassenrevision wählt die Mitgliederversammlung mindestens einen Kassenprüfer und einen Vertreter.
§ 10
Geschäftsordnung
Der
Vorstand erlässt eine Geschäftsordnung, die Einzelheiten der
Vereinsarbeit regelt
und festlegt sowie die Aufgaben der Vorstände und der Kassenprüfer
des Vereins
gemäß § 5 dieser Satzung bestimmt. Die
Geschäftsordnung ist für jedes Mitglied bindend und wird allen Vorstandsmitgliedern
ausgehändigt. § 11 Auflösung Bei Auflösung des Vereins durch Beschluss der Mitgliederversammlung fällt ein vorhandenes Vermögen an die Katholische Kirchengemeinde Sankt JosefFriedrich-Kaiser-Straße 28, 58638 lserlohn. Diese verwendet das evtl. Vermögen ausschließlich für das Projekt Stadtteilarbeit "Heide Hombruch".
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